[25] irreguläre Teilung

Grundnotenwerte und einfach punktierte Grundnotenwerte können darüber hinaus eine irreguläre Teilung erfahren.

Bei den Grundnotenwerten ist die Dreiteilung (triolische Unterteilung) als irreguläre Teilung am häufigsten anzutreffen. Aber auch eine irreguläre Teilung in fünf, sieben oder mehr Werte ist möglich.

Bei der Dreiteilung von Grundnotenwerten entstehen Triolen, bei Fünfteilung Quintolen, bei Sechsteilung Sextolen, bei Siebenteilung Septolen, bei Neunteilung Novemolen.

Eine Ganze Note kann in eine Halbetriole unterteilt werden.

Die einzelnen so entstandenen Notenwerte heißen Triolenhalbe.

Analog lassen sich alle Grundnotenwerte triolisch unterteilen. Die Namensgebung erfolgt entsprechend.

Durch irreguläre Teilung entstandene Teilwerte werden zunächst wieder regulär geteilt, können aber ebenfalls irregulär geteilt werden.

Triolen sind erst gegen Ende des 17. Jahrhunderts allgemein in Gebrauch gekommen.

Ein Oberbegriff für die irregulären Teilungen ist schwer zu finden. x-tolen oder n-tolen ist zwar gebräuchlich aber inkorrekt, da das Suffix nach der Anzahl (tri-, quint- etc.) „-olen“ lautet.

Abb. 25-1 irreguläre Teilung der Grundwerte

irreguläre Teilung der Grundwerte


Stichregel:

Die irreguläre Teilung wird durch eine Zahl gekennzeichnet, die der Anzahl der Unterteilungswerte entspricht.

Die Unterteilungszahl wird möglichst an der Notenhalsseite notiert (→ Abb. 25-2a), da es an der Notenkopfseite zu Kollisionen mit Artikulationszeichen kommen kann (→ Abb. 25-2b).

Bei vollständiger Verbalkung der Unterteilungswerte steht die Unterteilungszahl alleine.(→ Abb. 25-2a) Eine Klammer ist nicht notwendig (→ Abb. 25-2c).

Bei unvollständiger Verbalkung, bei Notation an der Notenkopfseite und bei Unterteilungen, die nicht mit Balken notiert werden können, wird eine Klammer geschrieben, die alle Noten und Pausen der Unterteilung umfasst. Diese Klammer sollte aus Gründen der Platz sparenden Schreibweise unterbrochen werden (→ Abb. 25-2d/g). Eine Klammer ist unbedingt notwendig, da sonst nicht ersichtlich ist, welche Noten- und Pausenwerte zur irregulären Teilung gehören (→ Abb. 25-2e). Die horizontale Ausdehnung der Klammer muss der Gesamtdauer des unterteilten Wertes entsprechen; die Klammer ist entsprechend zu verlängern (→ Abb. 25-2f).

Ein zusammenfassender Bogen sollte nicht geschrieben werden, um Verwechslung mit Legatobögen zu verhindern (→ Abb. 25-2h – hier könnte aus der Verbindung Bogen-Punkte auf Portato geschlossen werden).

Die Unterteilungszahl kann als Verhältnis geschrieben werden, wobei ersichtlich wird wie viel irreguläre Teilwerte (erste Zahl) anstelle von wie viel regulären Teilwerten (zweite Zahl) stehen (→ Abb. 25–2i).

Auch eine Verschachtelung mehrerer irregulärer Teilungen ist möglich (→ Abb. 25-2j).

Um die Unterteilungszahl von anderen Zahlen, die im Notentext erscheinen (z.B. Fingersätze), zu unterscheiden, werden sie kursiv gesetzt.

Abb. 25-2 Notation von irregulären Unterteilungen

Notation von irregulären Unterteilungen


Bei den einfach punktierten Grundwerten ist die Zweiteilung (doulische Unterteilung) als irreguläre Teilung die häufigste, aber auch Teilung in vier, acht oder mehr Werte ist möglich.

Bei der Zweiteilung von einfach punktierten Grundwerten entstehen Duolen, bei Vierteilung Quartolen, bei Achtteilung Oktolen.

Abb. 25-3 irreguläre Teilung der einfach punktierten Grundwerte

irreguläre Teilung der einfach punktierten Grundwerte


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[26] Pausenzeichen

Jedem Grundnotenwert entspricht ein Pausenzeichen gleicher Dauer.

Abb. 26-1 Gegenüberstellung von Pausenwerten und korrespondierenden Notenwerten

Pausenwerten und korrespondierende Notenwerte


Die Ganze Pause wird auch geschrieben, um das Pausieren während eines ganzen Taktes (Ganztaktpause) darzustellen – auch wenn die Dauer dieses Taktes länger oder kürzer als eine Ganze Note ist. Ausnahme: ein ganzer 4/2-Takt Pause wird mit der Doppelganzen Pause notiert.

Pausen können einfach punktiert werden, nicht aber mit Haltebögen verbunden werden.

Bei der Ausführung der Pausen ist darauf zu achten, dass sie genau zu dem Zeitpunkt beginnen, wie eine Note, die an derselben Stelle erklingen könnte.

Bei der Notation von Pausen sind – wie bei der Balkensetzung – die metrisch-rhythmischen Gegebenheiten zu beachten.

Auch Pausen können in die Verbalkung mit einbezogen werden, erhalten bisweilen sogar angedeutete Notenhälse.

Stichregel:

Die vertikale Position der Pausenzeichen kann bei geteiltem System auch eine andere sein, damit Kollisionen mit den anderen Zeichen vermieden werden.

Die Ganztaktpause steht mitten im Takt.

Abb. 26-2 Alternativen bei der Verbalkung mit Pausen

Alternativen bei der Verbalkung mit Pausen


Für die Notation mehrerer aufeinander folgender Ganztaktpausen (Mehrtaktpausen) in Einzelstimmen (nie in Partituren!) gibt es abkürzende Schreibweisen (Abbreviaturen).

Für Pausen von 2 bis 9 Takten schreibt man so genannte Spatienpausen. Ab 10 Takten Pause schreibt man einen waagrechten Balken auf die 3. Linie und darunter die Anzahl der Pausentakte.

Stichregel:

Mehrtaktpausen müssen unterbrochen werden, wenn ein Tonart- oder Taktwechsel erfolgt oder einer der Takte mit Studierbuchstabe versehen ist.

Abb. 26-3 Abbreviaturen für mehrtaktige Pausen

Abbreviaturen für mehrtaktige Pausen


Soll ein Musiker während eines ganzen Teils einer Komposition schweigen, so wird in der Stimme die Angabe tacet (lat. = er schweigt) geschrieben.

Das Pausieren alle Stimmen innerhalb eines Werkes gleichzeitig nennt man Generalpause (in der Partitur durch G.P. notiert).

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